Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung
für Wand und Dach
Mit dem Erwerb einer Immobilie haben Sie sich Ihren
größten Traum erfüllt. Mit erheblichem
Kapital und viel Liebe zum Detail haben Sie Ihrer
Familie ein schönes Zuhause geschaffen. Sie können
Sorge dafür tragen, dass dieser materielle Wert in keinem Fall
verloren geht.

Wohn und Nebengebäude: Mit der Wohngebäudeversicherung sichern Sie Ihre wohl größte Investition, das Wohnhaus, komplett ab. Doch nicht nur das: Auch Nebengelasse wie die Garage oder der Carport, das Garten- oder Gerätehaus auf Ihrem Grundstück, Zäune und Müllboxen sind in den Versicherungsschutz einbezogen. Sie müssen natürlich im Vertrag aufgeführt sein. Ebenfalls versicht ist das „Hauszubehör“ wie Markisen oder Dachantennen. Wenn Sie eine Solaranlage auf dem Dach installiert haben, sollten Sie mit Ihrer Versicherung sprechen, um auch dafür Schutz zu bekommen. Gefährden kann Ihr Haus vieles.
Im Standardvertrag sind in der Regel Schäden durch folgende Gefahren versichert: Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
Feuer: Brand, Blitzschlag oder eine Explosion können einen Totalschaden bedeuten. Dagegen sind Sie versichert. Schadenersatz bekommen Sie zudem nach einer Implosion oder für die Kosten, die durch Löschwasser und Ruß entstehen. Selbst der seltene Fall eines Flugzeugabsturzes auf Ihr Haus ist im Versicherungsschutz enthalten.
Leitungswasser: Lecken oder platzen Wasserrohre, erhalten Sie Schadenersatz. Versichert sind Schäden durch wasserführende Leitungen und die dazugehörigen Anlagen: Die Wasserver- und -entsorgung, Heizkörper und -rohre, Wasch- und Spülmaschinen, Klima- und Wärmepumpen. Sogar Aquarien oder Wasserbetten können inklusive sein.
Sturm und Hagel: Bei Sturmschäden etwa am Dach ist entscheidend, dass mindestens Windstärke 8 gemessen wurde. Dann gibt es ein neues Dach oder es wird die Reparatur des alten finanziert. Nach Hagelschäden zahlt die Versicherung unabhängig von der Windstärke.
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Daneben können Sie bestimmte Gefahren durch separate Vereinbarungen absichern:
Elementargewalten: Schäden am Haus oder der Verlust des ganzen Gebäudes durch Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck und Vulkanausbruch sind mit dieser Zusatzversicherung abgedeckt. Sie ist für alle Hausbesitzer zweckmäßig.
Glasbruch: Wenn Sie Panoramafenster oder einen Wintergarten haben, ist die Investition in diese Versicherung sinnvoll.
Überspannung: Sind solche Schäden als Folge eines Blitzschlages nicht in Ihrer Hauptpolice aufgeführt, ist eine entsprechende Aufstockung empfehlenswert.
Öltanks: Da Sie für die Folgen eines lecken Öltanks haften, sollte unbedingt eine entsprechende Police vereinbart werden.
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Ist der Schadensfall eingetreten - Reparatur oder Abbruch und Neubau? Der Schadenersatz ist umfassend. Üblich ist die sogenannte gleitende Neuwertversicherung. Egal, wie alt Ihr Haus ist – Vertrag und Beitrag werden jährlich den aktuellen Baukosten angepasst. Ist Ihr Haus beispielsweise abgebrannt, bekommen Sie zu heutigen Preisen ein neues finanziert. Und zwar einschließlich der Architekten-, Konstruktions- und Planungskosten. Bezahlt werden unter anderem auch der Abbruch des Gebäudes, die Aufräumarbeiten und die Sicherung des Grundstücks.
Für den Fall, dass nach Löscharbeiten der Boden verseucht sein könnte, kann bei Abschluss der Wohngebäudeversicherung Deckungsschutz für Dekontamination des Bodens vereinbart werden. Da Sie in dem abgebrannten Haus nicht wohnen können, wird der Mietwert errechnet und Ihnen erstattet. Hatten Sie Mieter, erhalten Sie den Mietausfall erstattet. Das Geld kann beispielsweise für bis zu 18 Monate gezahlt werden.
Kauf, Verkauf und Erben einer Immobilie: Um beim Kauf oder Verkauf des Hauses einen nahtlosen Versicherungsschutz zu erhalten, geht der Altvertrag zunächst automatisch auf den neuen Eigentümer über. Er hat aber selbstverständlich ein außerordentliches Kündigungsrecht, welches er sofort oder zum Ende der Versicherungsperiode ausüben kann. Erben Sie eine Immobilie, haben Sie im Gegensatz zum Käufer kein Sonderkündigungsrecht, da Sie im Sinne der sogenannten „Gesamtrechtsnachfolge“ mit Annahme der Erbschaft in die Rechte und Pflichten des Erblassers eintreten.
Neben der weit verbreiteten „gleitenden Neuwertversicherung“ gibt es seit einiger Zeit Gebäude- versicherungen, die auf einem Wohnflächenmodell basieren. Hier steht kein Versicherungswert „1914“ im Vertrag, sondern das Haus wird nach Typ und Ausstattung eingestuft.