Private Haftpflichtversicherung
Was ist eine Private Haftpflichtversicherung?
Ob es um die beschädigte Stereoanlage des Freundes, den mit
dem Fahrrad angefahrenen Fußgänger oder den vom Hund
gebissenen Briefträger geht: Wer einen
Schaden anrichtet, muss dafür haften. Und zwar in unbegrenzter
Höhe und lebenslang. "Jeder, der das Eigentum, die Gesundheit
oder das Leben eines anderen verletzt",
so heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch, "muss
Schadenersatz leisten". Wer aus Unachtsamkeit einen Menschen so schwer
verletzt, dass er nicht mehr arbeiten
kann, muss mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe
rechnen. Diese finanziellen Risiken deckt eine private
Haftpflichtversicherung ab. Sie gehört damit zu
den besonders wichtigen Versicherungen und sollte in keinem Haushalt
fehlen.

Wichtig: Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine, unverbindliche Hinweise zur privaten Haftpflichtversicherung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungs -bedingungen Ihres Versicherers.
Welche Vorteile eine Private Haftpflichtversicherung bietet: Der Schutz der privaten Haftpflicht -versicherung gilt rund um die Uhr und besteht auch bei vorüber- gehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr. Sie zahlt jeweils einen Betrag in Höhe des nachge- wiesenen Schadens bis maximal zu den im Versicherungsschein genannten Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden. Mitversichert ist die ganze Familie, auch unverheiratete, volljährige Kinder, die sich noch in der Schul- oder einer unmittelbar daran anschließenden beruflichen Erstausbildung (Lehre und/oder Studium) befinden. Die Police kostet rund 90 Euro im Jahr. Bei eheähnlichen Lebensgemein- schaften genießen beide Partner den vollen Schutz, wenn sie namentlich im Versicherungsantrag genannt werden.
Wichtig zu wissen: Kinder bis zum 7. (im Straßenverkehr bis zum 10.) Lebensjahr haften nicht für die von ihnen angerichteten Missgeschicke. Haben die Eltern des Kleinkindes nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt, zahlt die Haftpflichtversicherung der Familie. Weil nicht alle Forderungen nach Schadenersatz berechtigt sind, weist der Versicherer unberechtigte Ansprüche zurück und gewährt dem Versicherungs- nehmer insoweit sogenannter passiven Rechtsschutz. Dafür, dass der Versicherte sein Geld bekommt, wenn er selbst geschädigt wurde und der Schuldige nicht versichert ist, sorgt der Einschluss des zusätzlichen Leistungsbausteins Forderungsausfalldeckung. Einige Versicherer bieten ihn bereits inklusive.