Krankenzusatzversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherer werden immer weiter reduziert.

Der Gesetzgeber schiebt einen zunehmenden Teil der Krankenvorsorge auf den Bürger ab, denn die Töpfe der gesetzlichen Krankenkassen scheinen leer zu sein. Wer in Zukunft nicht auf Leistungen verzichten will, sollte jetzt handeln und privat die entstehenden Lücken schließen. Die von uns empfohlene private Krankenzusatzversicherung übernimmt einen Großteil der Kosten, die nach Vorleistung der Kassen übrig bleiben. Je nach Tarifwahl werden sogar Kosten erstattet, für die die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt keine Leistung übernimmt.

Sie wollen Ihre Lage im Falle eines Krankenhausaufenthaltes verbessern? Sie meinen, dass Ihnen die üblichen Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nicht ausreichen? Dann können Sie dafür auf eigene Kosten eine spezielle Zusatzversicherung abschließen. Das gilt auch für andere Fälle, etwa wenn Sie Ihre Zahnversorgung optimieren wollen oder ein Krankentagegeld wünschen. Sie können auch einen Ergänzungstarif vereinbaren, so erhalten Sie von der Kasse nicht abgedeckte Leistungen wie etwa Zuschüsse für Brillen oder für eine Heilpraktikerbehandlung. Allerdings sind längst nicht alle Krankenzusatzversicherungen empfehlens- wert. Manche lohnen sich auch nur im Einzelfall.


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Krankenzusatzversicherungen sind nach dem Baukastenprinzip aufgebaut, je nach Bedarf und eigenem Geschmack, können Sie sich ein individuelles Leistungspaket zusammen- stellen. Im ambulanten Bereich stehen mehrere Varianten zur Verfügung, die durch eine Zahnzusatzversicherung ergänzt werden können. Krankenhauszusatzversicherung Als gesetzlich Versicherter kommen Sie im Krankenhaus meist in ein Mehrbettzimmer (allgemeine Pflegeklasse). Falls Sie aber im Ein- oder Zweibettzimmer gesund werden wollen, kann eine Krankenhauszusatzversicherung die Finanzierung der höheren Kosten übernehmen. Auch wenn Sie in ein anderes Krankenhaus wollen, kann sich diese Versicherung für Sie auszahlen: Achten Sie darauf, dass die Differenzkosten erstattet werden, wenn Sie nicht die geeignete, nächsterreichbare oder vom Arzt vorgeschlagene Klinik aufsuchen. Die Krankenhauszusatzversicherung übernimmt zudem das Honorar für eine Chefarztbehandlung. Das kann ziemlich teuer werden.

Tipp:

Achten Sie darauf, dass die Kosten für den Chefarzt auch über den 3,5-fachen Höchstsatz hinaus gezahlt werden. Wichtig ist noch, dass der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet. So kann er Ihnen auch in den ersten drei Jahren nicht kündigen.

Die Zahnzusatzversicherung

Die GKV zahlt für Zahnersatz einen festen Zuschuss für die Regelversorgung mit beispielsweise einfachen Kronen, Brücken oder Prothesen. Wer regelmäßig an der Vorsorge teilgenommen hat, bekommt obendrein einen Bonus. Sie hat den Vorzug, dass bei den entsprechenden Zahnarztbesuchen Behandlungsbedarf frühzeitig erkannt wird - und unnötige Kosten durch Folgeschäden verhindert werden können. Sollten Sie eine höherwertige Dentalleistung etwa mit Gold- und Keramikkronen, Implantaten oder Inlays wünschen, werden Sie eine Zuzahlung tragen müssen. Sie können aber auch eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die einen weiteren finanziellen Anteil übernimmt. In Kombination mit den GKV-Zuschüssen können bis 80 Prozent erstattet werden. Trotz allem bleibt unterm Strich für Sie stets ein Rest zu zahlen übrig. Falls Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen wollen, sollten Sie die Angebote genau abklopfen: - Gehören Implantate und Inlays zum Zahnersatz? Ist die Anzahl der Implantate pro Kiefer beschränkt? Wie hoch ist die Erstattung? - Werden Zahnarzthonorare mindestens bis zum Höchstbetrag der Gebührenordnung für Zahnärzte (3,5-facher Satz) übernommen oder nur bis zum Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz)? - Inwieweit ist die Entschädigung begrenzt: zum Beispiel bis zu 80 Prozent insgesamt oder von maximal 2.000 Euro pro Jahr? Sind die Leistungen in den ersten Versicherungsjahren gestaffelt, zum Beispiel 250 Euro im ersten Jahr, dann jährlich um 250 Euro steigend? Wird ab Beginn des Vertrages geleistet oder gibt es Wartezeiten? - Welchen Einfluss haben fehlende Zähne auf den Versicherungsschutz? - Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht, damit er den Vertrag auch in den ersten drei Jahren nicht beenden kann? Wenige private Zahnzusatztarife werden als Risikotarife angeboten. Von diesen sind aber kaum welche geeignet. Näheres zu den Vor- und Nachteilen von Risikotarifen finden Sie bei der Krankenhauszusatzversicherung.

Krankentagegeldversicherung

Als Arbeitnehmer bekommen Sie mindestens sechs Wochen Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber. Im Anschluss daran gibt es Krankengeld von der GKV. Das beträgt allerdings nur 70 Prozent vom Bruttoeinkommen, höchstens jedoch 90 Prozent vom Nettolohn. Sie verdienen über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus? Jetzt trifft es Sie besonders hart: Sie bekommen maximal 70 Prozent von 3.750 Euro im Monat (Beitragsbemessungsgrenze 2010). Folge: Je höher Ihr Verdienst ist, desto größer ist die Differenz zum Arbeitseinkommen. Seit Jahresbeginn hatten freiwillig in der GKV versicherte Selbstständige und Freiberufler "nur" noch die Möglichkeit, Krankengeld durch den Abschluss von Wahltarifen abzusichern. Für dieses ist ein zusätzlicher Beitrag zu zahlen. Der Beitragssatz für die Krankenkasse ermäßigt sich auf 14,3 Prozent. Entscheiden Sie sich für einen Wahltarif Krankengeld, sind Sie an diesen drei Jahre gebunden. Seit 1. August 2009 haben Sie eine weitere Option: Gegen Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes von 14,9 Prozent können Sie wie ein Arbeitnehmer ein "gesetzliches Krankengeld" ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit festlegen. Wünschen Sie ein Krankengeld, das beispielsweise früher gezahlt wird, können Sie dies weiterhin über den Abschluss neuer Wahltarife tun. Beachten Sie: Die bisherigen Wahltarife endeten mit Ablauf des Julis. Hierüber sollte Sie Ihre Kasse informiert und Ihnen neue Angebote unterbreitet haben. Besser wäre es jedoch, wenn Sie sich selber aktiv an Ihre Kasse wenden. Bis 30. September 2009 hatten Sie Zeit, eine Erklärung gegenüber Ihrer Krankenkasse abzugeben, ob und in welcher Form Sie bei ihr ein Krankengeld versichern möchten, damit eine Rückwirkung ab August eintrat. Haben Sie diese Frist verstreichen lassen, sind Wartezeiten die Folge. Liegt Ihr Einkommen als Selbstständiger oder Freiberufler über der in der GKV versicherbaren Höhe, etwa über der Beitragsbemessungsgrenze, kann alternativ oder zusätzlich eine private Krankentagegeld- versicherung wichtig werden. Die Gesetzliche zahlt Krankengeld grundsätzlich nur für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen der gleichen Krankheit. Die private Tagegeldversicherung dagegen leistet meistens unbefristet. Sollten Sie später statt arbeits- sogar berufsunfähig werden, stellt der Versicherer die Leistungen häufig nach drei Monaten ein. Für diese Fälle müssten Sie mit einer Berufsunfähigkeits -versicherung vorgesorgt haben. Sie möchten bei längerer Arbeitsunfähigkeit Einkommenseinbußen vermeiden? Dann sollten Sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Die zahlt einen vereinbarten Tagessatz und zwar unabhängig davon, ob Sie sich zu Hause oder im Krankenhaus auskurieren. Diese Versicherung ist sowohl für Arbeitnehmer wie Selbstständige wichtig. Beamte brauchen sie nicht, weil sie auch bei längerer