Basisrente / Rürup Rente

Diese Rente wurde 2005 eingeführt. Hier können Beiträge bis max. 20.000 € p.a. (ledig) oder 40.000€ p.a. (verheiratet) steuerlich abgesetzt werden. Berücksichtigt werden ab 2005 / 60% stufenweise steigend bis 2040 / 100% der Jahresbeiträge. Der Versicherer stellt jedes Jahr eine Bestätigung für das Finanzamt aus, das der Steuererklärung beigefügt wird und so zu Steuerersparnissen führt.

Vorteile: Hartz geschützt, Insolvenz geschützt. Nachteile: Nicht kapitalisierbar, beleihbar, übertragbar, veräußerbar und vererbbar. Der Vertrag kann nicht gekündigt werden, sondern nur beitragsfrei gestellt werden. Es kann zwar eine Hinterbliebenen Vorsorge mit versichert werden, doch auch dort gibt es eine Sofortrente und kein Kapital. Damit will der Staat eine lebenslange Rente mit frühestens 60 Jahren durchsetzen die dann ab 2005 mit 50%und bis 2040 mit 100% versteuert wird.


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